Biologie
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Thema 


Sicherheitsbestimmungen im naturwissenschaftlichen Unterricht
Arbeitschutz, Artenschutz, Bakterien, Pilzkulturen, Umgang mit Pflanzen, Umgang mit Tieren

Ohne Aufsicht dürfen sich Schüler nicht in naturwissenschaftlichen Fachräumen aufhalten. Über vorhandene Löscheinrichtungen, über Fluchtwege und über die Lage und Bedienung der Not-Aus-Schalter und des zentralen Haupthahnes müssen alle Schüler informiert sein. Geräte, Maschinen, Schaltungen und Chemikalien darf der Schüler nur unter Aufsicht des Lehrers bedienen (Notfälle sind davon ausgenommen). Giftige Tiere sowie Tiere, die als Krankheitsüberträger in Frage kommen, z.B. Säugetiere aus dem Freiland, dürfen in Schulen nicht gehalten und nicht zur Demonstrations- und Beobachtungszwecken verwendet werden.
Beim Halten von Tieren in der Schule ist darauf zu achten, dass das artgemäße Verhaltensbedürfnis nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Es dürfen keine Pflanzen bzw. Pflanzenteile in den Mund genommen werden, denn sie könnten mit Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden in Berührung gekommen sein. Nach der Untersuchung von Pflanzen, und dabei insbesondere nach der Untersuchung von Giftpflanzen, unbedingt Hände und Unterarme waschen. Bei der Arbeit mit Bakterien, Viren- und Pilzkulturen ist oberstes Gebot hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz! Es darf nur mit Mikroorganismen gearbeitet werden, die für die Schule genehmigt sind!

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