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Das Bundesverfassungsgericht noch mit Jutta Limbach

Bericht
Bericht, Gliederung, Zweck des Berichts

Der Bericht ist eine detaillierte Darstellung eines Geschehens in seinem Ablauf, wobei alle wichtigen Umstände und Gegebenheiten mit erfasst werden.
Gemeinsamkeiten gibt es mit der Nachricht und mit der Reportage.
Zweck des Berichtes ist es, Ereignisse umfassend und anschaulich wiederzugeben. Mit dem Bericht wird ein Bedürfnis nach Informationen befriedigt, die über die Darstellung aktueller Ereignisse und Tatsachen hinausgehen. So werden Hintergrundinformationen und damit eine Einordnung und Bewertung möglich.
Ein Bericht ist keine Erzählung. Der Informationsgehalt ist wichtiger als der Unterhaltungswert.

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Das Bundesverfassungsgericht noch mit Jutta Limbach
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