
Thema ![]() | Das neuseeländische Parlament
Neuseeland ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Staatsoberhaupt, allerdings ohne Einfluss, ist die Königin von England, ELIZABETH II. Ihre ständige Vertreterin vor Ort ist die Generalgouverneurin oder der Generalgouverneur, gegenwärtig DAME SILVIA CATWRIGHT. Gewählt wird im Dreijahresturnus. Die Regierung besteht aus einem Einkammer-Parlament, dem House of Representatives. Darin sitzen heute 120 Abgeordnete, die Members of Parliament. Das Parlament ist in seiner Sitzordnung nach britischem Vorbild angeordnet: rechts sitzt die Regierungspartei, links die Opposition und an der Stirn des Raumes der Präsident der Parlaments, der Speaker. Dieser wird vom Parlament gewählt. Er ist nach Generalgouverneurin und Premierminister drittwichtigster Amtsträger. Bis 1996 wurde nach dem Mehrheitsprinzip gewählt. Das heißt, dass immer nur eine Partei gewinnen und an die Macht gelangen konnte. Üblicherweise wird der Vorsitzende der Partei Premierminister und stellt seine Minister, das Kabinett, zusammen. Seit 1996 gilt in Neuseeland das gemischte Verhältniswahlrecht mit der Fünf-Prozentklausel. Seither gibt es also die Chance auf Koalitionen: Verschiedene Parteien können sich zusammenschließen. Dadurch können auch Minderheitsregierungen, wie z. B. die gegenwärtige Regierung entstehen. | |
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